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Unsere Sachverständigen |
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Die Auditierung der
Unternehmen zum Entsorgungsfachbetrieb erfolgt gemäß § 6 der Entsorgergemeinschaftenrichtlinie
(EgRL) durch Sachverständige, die die für die Durchführung der Überwachung
erforderliche Zuverlässigkeit, Unabhängigkeit und Fachkunde besitzen.
Die Sachverständigen
werden von der ESN bauftragt, wobei im Rahmen des Möglichen die Wünsche
der Unternehmen berücksichtigt werden. Die Einzelheiten entnehmen Sie
bitte dem ESN-Überwachungs- und Zertifizierungssystem, welches Sie unter
"Infos und Dokumente" herunterladen können. Dort finden
Sie auch alle anderen für Ihr EfBV-Audit wichtigen Dokumente. Die
in der nachfolgenden Liste aufgeführten Sachverständigen sind
von der ESN für die Auditierung von Entsorgungsfachbetrieben zugelassen.
Seit 2002
können auch die Tätigkeiten Handeln und Vermitteln geprüft
werden. Die ESN-Geschäftsstelle berät Sie hierzu gerne. Darüber hinaus bieten viele Sachverständige weitere Leistungen an, die ggf. im Rahmen eines gemeinsamen Audittermins abgeprüft werden können. Hierzu zählen DIN EN ISO 9001:2001 (Qualitätsmanagement), DIN EN ISO 14.000 ff. (Umweltmanagement) und das Öko-Audit. Liste
zum Download (pdf) Stand: 08. September 2011 Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben in dieser Liste aufgrund der uns von den Sachverständigen übermittelten Informationen bzw. uns vorliegenden Unterlagen erstellt worden sind und ohne Gewähr erfolgen. Wir bemühen uns diese Liste regelmäßig zu aktualisieren. Die ESN-Geschäftsstelle steht Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. |
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